Die Baumaschinenversicherung: Was unterscheidet Versicherungswert und Versicherungssumme? Welche Schadenfälle sind versichert, welche ergänzenden Versicherungen lohnen sich für Sie und wer braucht unbedingt eine solche Versicherung?
Einige Gesellschaften bieten die Maschinenversicherung in Form einer Pauschalversicherung an. Vorteil einer solchen Versicherung ist, dass keine konkrete Auflistung und somit kein Anlagenverzeichnis mehr nötig ist. Ansonsten ist für stationäre wie für fahrbare Geräte und Maschinen die Einzelversicherung üblich. Grundsätzlich soll die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen. Das ist der jeweils gültige Neuwert der zu versichernden Maschinen (auch wenn diese schon gebraucht sind). Der Neuwert errechnet sich wie folgt:
Rabatte oder Preiszugeständnisse bleiben dabei unberücksichtigt. Handelt es sich beispielsweise um eine Sonderanfertigung, wodurch kein Listenpreis ermittelt werden kann, so wird der an die Preisentwicklung angepasste Kauf- oder Lieferpreis für die Berechnung verwendet. Um eine Unterversicherung zu vermieden und sie damit vor zusätzlichen finanziellen Schäden zu schützen wird die Summen- und Anpassungsklausel vereinbart. Darin wird geregelt, dass die Versicherungssumme, und somit auch der Beitrag des Vertrages, jährlich an den Preis und die Lohnentwicklung angeglichen wird. Welche Schadensfälle sind versichert?
Bei der Maschinenversicherung handelt es sich um eine Allgefahrendeckung. Das heißt, dass jede Form von Beschädigung oder Zerstörung (bis auf wenige Ausnahmen) versichert ist. Schäden können unter anderem sein:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Zerreißen infolge Fliehkraft
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Sturm, Frost und Eisgang
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Optional können zusätzliche Gefahren und Schäden wie beispielsweise Tunnelarbeiten, Arbeiten unter Tage sowie durch „Versaufen“ oder „Verschlammen“ im Einsatz auf Wasserbaustellen versichert werden. Mit dem Ausschluss der Klausel für innere Betriebsschäden (Kaskodeckung) können zum Beispiel Schäden an Motoren oder Getrieben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Alle anderen Schäden (Montage oder Demontage, Vandalismus, Diebstahl usw.) bleiben mitversichert!
Unterscheidung Teil- und Totalschaden
Die Maschinenversicherung ist keine reine Neuwertversicherung. Sie leistet bis zur Grenze der Entschädigung Neuwertersatz, jedoch nie mehr als den Zeitwert. Bei Teilschäden werden die anfallenden Reparaturkosten und Aufwendungen zur Wiederherstellung erstattet. Sind die Wiederherstellungskosten höher als der Zeitwert der versicherten Maschine, so liegt ein Totalschaden vor. Sinnvolle Ergänzungen bilden die Maschinenmehrkostenversicherung – diese übernimmt untere anderem die Kosten bei Anmietung einer Leihmaschine oder die Vergabe von Lohnaufträgen an Fremdfirmen. Auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung, welche die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn deckt, kann eine sehr sinnvolle Ergänzung darstellen.
Für wen ist eine Maschinenversicherung notwendig?
Unternehmen mit teuren Maschinen
Unternehmen mit hochwertigen Anlagen
Unternehmen mit einem großen Maschinenpark
Unternehmen mit kreditfinanzierten Maschinen
Teilweise wird eine solche Versicherung sogar von Kreditunternehmen, welche eine Maschine finanzieren, gefordert.
Haben Sie noch weitere Fragen oder wollen Sie Ihre bestehende Maschinenversicherung mit uns besprechen?
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